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50 Jahre Chronik



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Bundesverband

ZIELE

 

1993 hat der Kinderschutzbund die UN-Konvention über die Rechte des Kindes zum Bestandteil seiner Satzung und zur Grundlage aller Aktivitäten gemacht. Er setzt sich dafür ein, dass die in der Konvention niedergelegten Rechte für Kinder Wirklichkeit werden. Dazu arbeitet der Kinderschutzbund
mit allen Organisationen und Menschen zusammen, die sich für die Rechte von Kindern einsetzen.

 

Er verfolgt generell damit folgende Ziele:

 

Kinder haben das Recht auf Entwicklung

Der Kinderschutzbund setzt sich ein für eine reichhaltige Kinderkultur und mischt sich in die Mediendebatte ein. Der Kinderschutzbund bietet
spannende Freizeitaktivitäten, multikulturelle Anregungen und Hilfe im Schulbereich.

 

Kinder haben Recht auf Schutz

Der Kinderschutzbund setzte eine Veränderung des § 1631 BGB durch. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Der Kinderschutzbund
ist Träger von Einrichtungen und Beratungsstellen, die von Gewalt betroffenen Familien lebenspraktische Beratung und therapeutische Hilfen
anbieten.

 

Kinder haben das Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung

Der Kinderschutzbund fordert die Einsetzung von unabhängigen Kinderbeauftragten. Er unterstützt Interessenvertretung von Kindern und bezieht
selber Kinder in die Planungen und Entscheidungen über seine Angebote und Einrichtungen ein.


Ein Auszug aus der Satzung vom 19.06.2001, §2 (Vereinszweck):

"Der Verband setzt sich ein für

die Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes
die Verwirklichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft
die Förderung und Erhaltung einer kindgerechten Umwelt
die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung der Kinder
den Schutz der Kinder vor Ausgrenzung, Diskriminierung, und Gewalt jeder Art
soziale Gerechtigkeit für alle Kinder
die Beteiligung von Kindern bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie betreffen, gemäß ihrem Entwicklungsstand
kinderfreundliches Handeln der einzelnen Menschen und aller gesellschaftlicher Gruppen

Gemäß der UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist ein Kind jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Der Verband ist überparteilich und überkonfessionell."